Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. März 2020 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 4b
Die Beklagte wird verurteilt,
1.es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle mehrfacher Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft hinsichtlich der Beklagten an deren Geschäftsführer zu vollziehen ist, zu unterlassen,
Tore im Geltungsbereich des deutschen
Teilen eines ersten digitalen Bildes in eine Anzahl paralleler Abschnitte, um mehrere Abschnittsbilder zu erstellen; Drucken jedes der Abschnittsbilder mit Tinte auf ein separates angestrichenes Metalltorsegment und Zusammenfügen der Torsegmente, um ein zusammengefügtes Tor mit dem Aussehen des ersten digitalen Bildes zu erzeugen;
2. 3. II. B. C. D. E.
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