LG Stuttgart, vom 12.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 27/17
Ansprüche gegen Beteiligte an einem Lkw-KartellKollusives Verhalten bei der Preissetzung und der Anhebung von BruttolistenpreisenBestreiten mit Nichtwissens bezüglich kartellbetroffener ErwerbsvorgängeErwerb eines VorführfahrzeugesZwischengeschalteter Leasingvertrag
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen 2 U 4/20
DRsp Nr. 2022/5492
Ansprüche gegen Beteiligte an einem Lkw-KartellKollusives Verhalten bei der Preissetzung und der Anhebung von BruttolistenpreisenBestreiten mit Nichtwissens bezüglich kartellbetroffener ErwerbsvorgängeErwerb eines VorführfahrzeugesZwischengeschalteter Leasingvertrag
1. Zu den Anforderungen eines Bestreitens mit Nichtwissens bezgl. kartellbetroffener Erwerbsvorgänge.2. Obwohl die Kartellabsprachen bezgl. des LKW-Kartells nicht Gebraucht- sondern Neufahrzeuge betreffen, kann das wettbewerbswidrige Verhalten geeignet sein, einen kartellbedingten Schaden wegen des Erwerbs eines gebrauchten Vorführfahrzeugs zu begründen, wenn sich der für das Vorführfahrzeug ausgehandelte Kaufpreis an dem Kaufpreis orientiert, der für ein vergleichbares Neufahrzeug hätte gezahlt werden müssen.
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