Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 07.08.2014 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers aus dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) vom 22.05.2012.
Der 1956 geborene Kläger ist seit dem 09.07.2012 bei der Beklagten als Leiharbeitnehmer beschäftigt.
Am 30.11.2012 unterzeichneten die Parteien eine Meldung über den Einsatz des Klägers bei der Firma C in F (Bl. 3 d.A.). Die Tätigkeit wurde als Mitarbeiter Verzinkerei beschrieben und die erforderliche berufliche Qualifikation mit Hilfsarbeiter angegeben. Aus der Einsatzmeldung ergibt sich, dass der Kundenbetrieb in den Wirtschaftszweig Metallindustrie fällt. Die Meldung enthält folgende weitere Angabe:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|