Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.09.2015 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 73.222,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 16.08.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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