Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 30.07.2021, Az.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte keinen Anspruch gegen die Klägerin auf Zahlung in Höhe von monatlich 1.237,60 € im Zeitraum vom 22.06.2020 bis 21.05.2021 hat.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 14.851,20 € festgesetzt.
I.
Von der Darstellung eines Tatbestands wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
II.
Die zulässige Berufung hat auch in der Sache Erfolg.
Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Feststellung zu, dass dieser gegen die Klägerin kein Anspruch auf Zahlung in Höhe von monatlich 1.237,60 € in dem Zeitraum vom 22.06.2020 bis 21.05.2021 zusteht.
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