1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. April 2008 - 2 Sa 330/07 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) für das Jahr 2006 in rechnerisch unstreitiger Höhe von 894,00 Euro brutto.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|