LAG Köln - Urteil vom 30.10.2012
12 Sa 417/12
Normen:
TVG § 1; TVG § 12 a Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 01.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2792/11

Ansprüche auf Fortzahlungsentgelt und Übergangsgeld bei Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person

LAG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 417/12

DRsp Nr. 2012/23588

Ansprüche auf Fortzahlungsentgelt und Übergangsgeld bei Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person

Auslegung von § 6 Abs. 7 Nr. 3 des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen der D ; ein Ergänzungsanspruch steht dem Anspruch auf Urlaubsentgelt nicht gleich.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 01.03.2012 - 1 Ca 2792/11 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1; TVG § 12 a Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche auf Fortzahlungsentgelt und Übergangsgeld aus dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen der D vom 06.02.2002.