Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 7. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt B, B Straße, B beigeordnet.
I.
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