SG Mannheim, vom 15.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 AL 363/06
Anspruch von Leiharbeitnehmern auf Kurzarbeitergeld
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2007 - Aktenzeichen L 13 AL 4932/06
DRsp Nr. 2008/8757
Anspruch von Leiharbeitnehmern auf Kurzarbeitergeld
Leiharbeitnehmer haben bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall von bis zu drei Monaten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]