Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. November 2009 und des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18. April 2008 werden aufgehoben, soweit die Beklagte zur erneuten Bescheidung über die Gewährung von Beihilfen für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet worden ist; insoweit wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Die Kläger als Gesamtschuldner tragen 1/3 und die Beklagte trägt 2/3 der Kosten des Verfahrens.
I
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|