I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 20. März 2009 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
III. Der Streitwert wird auf 29.500,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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