1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 04.10.2023 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.517 € festgesetzt.
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