Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich unter Berufung darauf, dass ihr geringes Einkommen als Studentin im Zweitstudium das Vorliegen eines Härtefalls begründe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|