Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. März 2020 geändert.
Die Beigeladene wird verurteilt, den Klägern Hilfe zum Lebensunterhalt für den Zeitraum vom 23. Dezember 2013 bis 15. April 2014 in gesetzlicher Höhe zu erbringen.
Im Übrigen werden die Revisionen zurückgewiesen.
Die Beigeladene hat den Klägern die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten. Ansonsten haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten.
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