Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2.Der Gegenstandswert wird auf 4.000,-- Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Beteiligte, der Bezirkstagspräsident des Bezirks Mittelfranken, verpflichtet ist, den Antragsteller als örtlichen Personalrat weiterhin über die Beschäftigten zu informieren, denen ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten wurde.
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