Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 2. Juli 2020 - L
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Der Kläger, der an Morbus Bechterew leidet, begehrt im zugrunde liegenden Rechtsstreit die Erstattung von Kosten iHv 1832,13 Euro, die ihm im Zusammenhang mit einer 2017 erfolgten Behandlung im Heilstollen in G, Österreich, entstanden sind.
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