Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde zu tragen.
Der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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Im Streit ist die Verpflichtung der Klägerin, Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen.
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