1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 23.09.2021 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.009,27 € festgesetzt
Streitig ist eine restliche Krankenhausvergütung in Höhe von 2.009,27 € nebst Zinsen.
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