Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.06.2012 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 im Hinblick auf seine am 23.10.2011 erfolgte Verpartnerung mit seinem Lebenspartner.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Dienstordnungs-Angestellter beschäftigt. Seine Besoldung und Versorgung richten sich nach den Regeln, die für Bundesbeamte der Besoldungsstufe A 13 gelten. Gemäß §§
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