Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 16. April 2019 wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.Der Streitwert für beide Instanzen wird auf 1.345,00 € festgesetzt.
Streitig ist ein Zahlungsanspruch der Klägerin gegen den Beklagten wegen einer Brennstofflieferung an die Beigeladene in Höhe von 1.175 € nebst Zinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltsgebühren in Höhe von 169,50 €.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|