LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.02.2014
6 Sa 901/13
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 28.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 9217/12

Anspruch eines früheren Arbeitnehmers auf Anpassung der BetriebsrenteMaßgebliche wirtschaftliche Verhältnisse bei Abschluss eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages des Versorgungsschuldners mit der Muttergesellschaft

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.02.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 901/13

DRsp Nr. 2015/15788

Anspruch eines früheren Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente Maßgebliche wirtschaftliche Verhältnisse bei Abschluss eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages des Versorgungsschuldners mit der Muttergesellschaft

Für die Betriebsrentenanpassung ist die wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners entscheidend. Dies gilt auch wenn Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Muttergesellschaft besteht.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 28. Mai 2013 - 18 Ca 9217/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 16 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um eine Betriebsrentenanpassung.