Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. März 2013 aufgehoben, soweit das Landessozialgericht den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 16. März 2012 hinsichtlich des Bescheids vom 15. Januar 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Februar 2010 aufgehoben hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|