1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Suhl vom 06.10.2021, Az.:
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Unterlassung bestimmter personeller Einzelmaßnahmen im Bereich der Fertigung nach §
Die Antragsgegnerin ist ein Unternehmen, das sich an seinem Betriebsstandort in ... mit der Entwicklung und Herstellung sowie dem Vertrieb von Scheinwerfern für die Automobilindustrie beschäftigt. Im Betrieb sind über 900 Mitarbeiter tätig. Antragsteller ist der dort eingerichtete 13-köpfige Betriebsrat.
1. 2.
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