OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.05.2012
12 B 499/12
Normen:
SGB VIII § 35a;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 19 L 2002/11

Anspruch eines autistischen Schülers auf Eingliederungshilfe (hier: schulische Integrationshilfe) durch einen Fachtherapeuten

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2012 - Aktenzeichen 12 B 499/12

DRsp Nr. 2013/5139

Anspruch eines autistischen Schülers auf Eingliederungshilfe (hier: schulische Integrationshilfe) durch einen Fachtherapeuten

1. Die vom Land NRW vorgegebenen Richtlinien zur "Lehrer-Schüler-Relation" zur Klassenfrequenz lassen von vornherein keinen Spielraum dafür zu, besondere Bedarfe wie etwa eine autismusspezifische Förderung im erforderlichen Umfang und in ausreichender fachlicher/betreuender Intensität wahrzunehmen.2. Ein Schüler muss sich nur dann auf das öffentliche Schulsystem verweisen lassen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht auch wirklich zur Verfügung steht.3.