1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.10.2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin in Ergänzung zu dem bestehenden Arbeitsvertrag vom 01.07.2003 mit Wirkung vom 01.09.2009 folgende Direktzusage mit Rechtsanspruch auf Versorgung nach beamtenähnlichen Vorschriften/Grundsätzen anzubieten:
"§ 1. Zusage.
Die Bank gewährt der Mitarbeiterin Leistungen bei Krankheit, Dienstunfähigkeit und im Alter sowie ihren Hinterbliebenen (Witwern und Waisen) Versorgungsleistungen nach Maßgabe dieses Vertrags.
§ 2. Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall.
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