LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.01.2014
2 Sa 897/13
Normen:
BGB §§ 284 ff., 249;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 28.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ca 5725/12

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ersatz des Steuerschadens aufgrund der Nachzahlung von Arbeitseinkommen wegen Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.01.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 897/13

DRsp Nr. 2016/13659

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ersatz des Steuerschadens aufgrund der Nachzahlung von Arbeitseinkommen wegen Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung

Orientierungssätze: Unschlüssige Klage auf Ersatz eines etwaigen Steuerschadens

Macht ein Arbeitnehmer den Schaden geltend, der ihm dadurch entstanden sei, dass ihm die während der Zeit einer von den Arbeitsgerichten für unwirksam erklärten fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses geschuldete Vergütung auf einmal nachgezahlt worden ist, so hat er darzulegen, wie seine tatsächliche Steuerbelastung in den betreffenden Jahren unter Berücksichtigung der erst nach dem Zuflussprinzip im Jahr der Nachzahlung zu berücksichtigenden Gehaltszahlungen ausgesehen hat. Dem muss fiktiv die Steuerlast für die betreffenden Jahre für den Fall gegenüber gestellt werden, dass die Gehaltszahlungen bereits in den betreffenden Jahren gezahlt und anteilig versteuert worden wären.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. Mai 2013 - Aktenzeichen 24 Ca 5725/12 - und die Klageerweiterung mit Schriftsatz vom 02. Oktober 2013 werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB §§ 284 ff., 249;

Tatbestand

1. 2. 1. 2.