Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 21.10.2014 -
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Entgeltfortzahlung.
Der Kläger war vom 02.11.2010 bis 31.10.2013 bei der Beklagten als Arbeiter beschäftigt. Er bezog ein monatliches Entgelt von 1.900,00 Euro brutto.
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