Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.05.2015 in Sachen19 Ca 7883/14 teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.251,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.10.2014 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger 17 % und der Beklagte 83 % zu tragen. Von den Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger 11 % und der Beklagte 89 %.
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