SG Koblenz - Urteil vom 31.05.2007
S 11 KR 47/06
Normen:
BGB § 276 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 129 Abs. 5 ;

Anspruch eines Apothekers auf Vergütung bei gefälschter Verordnung

SG Koblenz, Urteil vom 31.05.2007 - Aktenzeichen S 11 KR 47/06

DRsp Nr. 2007/20815

Anspruch eines Apothekers auf Vergütung bei gefälschter Verordnung

Bietet sowohl die vorgelegte Arzneimittelverordnung wie auch die Art des verordneten Arzneimittels Anlass zu Zweifeln an einer ordnungsgemäßen Verordnung, hat der Apotheker, auch wenn ausdrückliche entsprechende Regelungen im Arzneiliefervertrag fehlen, Kontrollmaßnahmen durchzuführen, wie sie jedem Leistungserbringer im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung obliegen (hier: Verordnung für ein Arzneimittel, das in Bodybuilder- und Sportlerkreisen missbräuchlich als Dopingmittel verwendet wird. Hat er die Fälschung fahrlässig nicht erkannt, so besteht kein Anspruch auf Vergütung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 276 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 129 Abs. 5 ;