Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der die Erstattung der mit der Wahrnehmung des Gütetermins am 04.07.2016 entstandenen Reisekosten ablehnende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.08.2016-
Dem Kläger sind seine Fahrtkosten in Höhe von 31,50 € zu erstatten.
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|