Auf die Revisionen der Klägerinnen wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. September 2020 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Januar bis Mai 2019.
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