Auf die Berufung des beklagten Vklinikums wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 24.10.2014 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Verlangens der Klägerin nach §
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