Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.11.2013, Az.:
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Wege der beiderseitigen Berufung, die für die Beklagte gesondert zugelassen wurde, über die Zahlung von Vergütung von Arbeitsunterbrechungen, die nach Ansicht der Beklagten als unbezahlte Pause im Sinne des §
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