LAG Köln - Urteil vom 05.06.2014
3 Sa 237/14
Normen:
§ 615 BGB; § 4 ArbZG; § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG; § 2.1 LohnTV;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 15.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 5752/13

Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

LAG Köln, Urteil vom 05.06.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 237/14

DRsp Nr. 2014/13831

Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

Breakstunden sind unbezahlte Ruhepausen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.01.2014 - 20 Ca 5752/13 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

a.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 364,62 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 15.01.2013 zu zahlen (Lohndifferenz Dezember 2012).

b.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 531,48 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 15.05.2013 zu zahlen (Lohndifferenzen bedingt durch Arbeitszeitunterbrechungen für den Zeitraum November 2012 bis April 2013).

c.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 64,58 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 15.05.2013 zu zahlen (Zuschläge für Arbeitszeitunterbrechungen für den Zeitraum November 2012 bis April 2013).

d. e. f. 2. 3. 4. 5.