LAG Köln - Urteil vom 15.05.2014
6 Sa 534/13
Normen:
ArbZG § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 466/13

Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

LAG Köln, Urteil vom 15.05.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 534/13

DRsp Nr. 2014/12803

Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

Breakstunden sind unbezahlte Ruhepausen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 17.04.2013 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 3 Ca 466/13 - werden zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 69 % und der Beklagten zu 31 % auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ArbZG § 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten - soweit berufungsrelevant - über die Vergütung von - als sog. "Breakstunden" bezeichneten - Arbeitszeitunterbrechungen nebst Sonn- und Feiertagszuschlägen für diese Stunden.

Der am 1966 geborene Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängern seit dem 05.08.2009 als Flugsicherheitskraft auf dem Flughafen K /B beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der allgemeinverbindliche Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Nordrhein-Westfalen vom 08.12.2005 (im Folgenden: "MTV NRW") Anwendung. Der Beschäftigungsumfang des Klägers beträgt - dies ist zwischen den Parteien in einem Vorprozess festgestellt worden - 160 Stunden im Monat. Der Stundenlohn des Klägers betrug bis zum 28.02.2012 EUR 12,06 brutto und beträgt seit dem 01.03.2012 EUR 12,36 brutto.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 1. 2.