Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21. Februar 2019 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Bescheinigung über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt/in" zu führen.
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