BSG - Urteil vom 01.07.1997
2 RU 34/96
Normen:
RVO § 569a Nr. 4 ; SGB V § 38 Abs. 4 § 13 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BB 1998, 2319
DB 2000 Beil. 16, 15
NZS 1998, 134
SozR 3-2200 § 569 a Nr. 1

Anspruch des Unfallverletzten auf Haushaltshilfe

BSG, Urteil vom 01.07.1997 - Aktenzeichen 2 RU 34/96

DRsp Nr. 1997/9391

Anspruch des Unfallverletzten auf Haushaltshilfe

1. Für den Anspruch eines Unfallverletzten auf Haushaltshilfe während der Dauer einer stationären Reha-Maßnahme sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme zu berücksichtigen und nicht die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Unfallereignisses. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 569a Nr. 4 ; SGB V § 38 Abs. 4 § 13 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe dem Grunde nach, insbesondere des Verdienstausfalls der Verlobten des Klägers wegen des unbezahlten Urlaubs während der auswärtigen Unterbringung des Klägers anläßlich zweier Rehabilitationsmaßnahmen.