I. Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe dem Grunde nach, insbesondere des Verdienstausfalls der Verlobten des Klägers wegen des unbezahlten Urlaubs während der auswärtigen Unterbringung des Klägers anläßlich zweier Rehabilitationsmaßnahmen.
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