Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 19. Januar 2006 -
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, Mitglied des Diakonischen Werks der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche e. V., begehrt als Träger des Wohnheims für Behinderte K............ vom beklagten Sozialhilfeträger den Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung (§ 75 Abs. 3 SGB XII) für die stationäre Betreuung einer einzelnen Hilfeempfängerin.
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