I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger macht als Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Zeitarbeitsfirma einen Auskunftsanspruch gegen die Beklagte, eine Betriebskrankenkasse, geltend. Die Zeitarbeitsfirma hatte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse über die Beklagte abgewickelt.
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