OLG Naumburg - Urteil vom 24.01.2014
10 U 7/13
Normen:
AEntG § 14; BGB § 242;
Fundstellen:
BauR 2014, 2142
DStR 2014, 14
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 23.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 123/12

Anspruch des Auftraggebers von Bauleistungen auf Nachweis der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Auftragnehmer

OLG Naumburg, Urteil vom 24.01.2014 - Aktenzeichen 10 U 7/13

DRsp Nr. 2014/12166

Anspruch des Auftraggebers von Bauleistungen auf Nachweis der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Auftragnehmer

Der Auftraggeber von Bauleistungen hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer ihm Bescheinigungen zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die bei ihm oder seinen Subunternehmern auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer vorlegt. Ein solcher ergibt sich auch nicht aus § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Eine vertragliche Nebenpflicht zur Vorlage derartiger Unterlagen kann sich nur ausnahmsweise aus § 242 BGB ergeben.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Januar 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.602,01 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2012, Mahnkosten in Höhe von 20 € sowie Inkassokosten in Höhe von 60,57 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.