Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit
LAG Hamm, vom 06.05.2002 - Aktenzeichen 8 Sa 641/02
DRsp Nr. 2003/15185
Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit
»1. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit gemäß § 8 Abs 1TzBfG kann unter den Voraussetzungen der sog Leistungsverfügung durch Erlaß einer gerichtlichen Interimsregelung vorläufig realisiert werden. 2. Wahrt der Teilzeitantrag des Arbeitnehmers nicht die Dreimonatsfrist des § 8 Abs 2TzBfG, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Antrages, sondern allein zu einer zeitlichen Hinauszögerung der Antragswirkung. 3. Zum Vorliegen betrieblicher Ablehnungsgründe im Sinne des § 8 Abs 4TzBfG in einem Montageunternehmen gegenüber dem Begehren eines Monteurs, die vertragliche Arbeitszeit auf zwei Arbeitstage/Woche zu verringern.
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