Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 27.04.2017 -
Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Auswahlverfahren zur Umsetzung der Entfristung von Tarifbeschäftigten (Infoport - Info vom 28.02.2017 - Abteilung 1 Informiert-Nr. 03/2017), innerhalb der ersten Tranche (Verträge mit Beendigungstermin zwischen dem 30.06.2017 und dem 31.01.2018) bezogen auf die Organisationseinheiten 530 und 531 andere Beschäftigte des mittleren Dienstes als den Verfügungskläger in unbefristete Anstellungsverhältnisse zu übernehmen, bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.
2.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte zu je 1/2.
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