Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.8.2019, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtstreits streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin von dieser für ihn abgeführte Lohnsteuerbeiträge und Solidaritätszuschläge zu erstatten.
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