BSG - Urteil vom 01.07.2014
B 1 KR 48/12 R
Normen:
SGB V § 275 Abs. 1 Nr. 1; SGB V § 276 Abs. 2;
Fundstellen:
BSGE 116, 130
NZS 2014, 780
Vorinstanzen:
LSG Saarland, vom 18.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 KR 32/11
SG Saarland, vom 22.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 KR 491/10

Anspruch der Krankenkasse gegen ein Krankenhaus auf Herausgabe der Unterlagen über eine stationäre Behandlung; Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung der Vergütung stationärer Krankenhausleistungen

BSG, Urteil vom 01.07.2014 - Aktenzeichen B 1 KR 48/12 R

DRsp Nr. 2014/13115

Anspruch der Krankenkasse gegen ein Krankenhaus auf Herausgabe der Unterlagen über eine stationäre Behandlung; Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung der Vergütung stationärer Krankenhausleistungen

1. Der Anspruch der Krankenkasse auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen eines Krankenhauses an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Prüfung der Richtigkeit der Abrechnung eines Behandlungsfalls und auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung ist nicht allein deshalb verwirkt, weil die Krankenkasse ihn erst kurz vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist geltend macht. 2. Das aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem allgemeinen Gleichheitssatz folgende Gebot der "Waffengleichheit" wirkt einer Ungleichgewichtslage zwischen den Parteien eines Prozesses entgegen, geht aber den gesetzlichen Wertungen des SGB 5 zum Verhältnis zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen nicht vor (Abgrenzung zu BSG vom 28.2.2007 - B 3 KR 12/06 R = BSGE 98, 142 = SozR 4-2500 § 276 Nr 1).