Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 04.01.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin als Erbin des Versicherten X. Y. (Versicherter) einen Anspruch auf Rente gegen die Beklagte hat.
Die 0000 geborene Klägerin ist die Nichte und Alleinerbin des 0000 geborenen und am 00.00.0000 Versicherten.
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