Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. Juni 2018 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bremen vom 4. Oktober 2016 zurückgewiesen.
Der Beklagte hat den Klägern die Kosten auch für das Berufungs- und das Revisionsverfahren zu erstatten.
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Im Streit stehen existenzsichernde Leistungen von April bis Juli 2013.
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