Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.07.2019 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für den Zeitraum vom 10.08.2018 bis 09.11.2018.
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