RdFunkGebBefrV SH 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 3; SGB I § 2 Abs. 2 ; SchwbG § 4 Abs. 4, § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
SozR 3-3870 § 4 Nr. 2
Anspruch Behinderter auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
BSG, Urteil vom 11.09.1991 - Aktenzeichen 9a/9 RVs 15/89
DRsp Nr. 1998/7839
Anspruch Behinderter auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
1. Behinderte haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, wenn sie an öffentlichen Veranstaltungen zwar noch körperlich teilnehmen, infolge einer Beeinträchtigung ihrer geistigen Aufnahmefähigkeit solchen Veranstaltungen aber nicht bis zum Ende folgen können. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
RdFunkGebBefrV SH 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 3; SGB I § 2 Abs. 2 ; SchwbG § 4 Abs. 4, § 4 Abs. 1 ;
Gründe:
I
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