Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch gegen die Beklagte auf Abschluss eines Arbeitsvertrages hat.
Die 1950 geborene Klägerin war seit 1965 bei der Beklagten des Berufungsverfahrens beschäftigt. Zum 01.01.1991 gliederte die Beklagte zu 2) ihre Magnetproduktaktivitäten in die X. GmbH aus und verkaufte diese 1997 an eine koreanische Gruppe, die sie in W. GmbH (W.) umfirmierte.
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