1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 11.07.2022 -
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 weitere Vergütung i.H.v. 611,83 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.05.2020 zu zahlen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 weitere Vergütung i.H.v. 757,17 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.05.2021 zu zahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 93% und der Beklagte zu 7 %.
6. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über weitere Arbeitsvergütung, Überstundenzuschläge sowie der Gewährung von Wechselschichtzulagen der Jahre 2019 bis 2021.
1. 2. 3. 4. 1. 2. 3.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|